Heizungssanierung

   
  Nun wird es billiger aufgrund des neuen Energieeinsparungsgesetzes, das seit 01.01.1998 gilt. Darin schreibt der Gesetzgeber die Abgasverluste der Heizungsanlage vor. Wenn diese überschritten werden, wird die Heizungsanlage stillgelegt. Aus diesem Grund beugen Sie vor, sanieren Sie Ihre Heizung jetzt schon, denn wenn Sie bis zum Ende des Zeitraumes warten, kann es passieren, dass durch die umfangreiche Nachfrage die Industrie die Preise für die Heizkessel anhebt. Es  spricht also sehr viel für eine frühzeitige Sanierung der Heizungsanlage, wenn diese ohnehin nicht zu vermeiden ist.  
  Folgende Einstufungen der Abgasverluste sind festgelegt  
Basis   Einstufungsmessung im Jahr 1997
Nennwärme Leistung in Kilowatt   Zeitpunkt, ab dem die neuen Grenzwerte von bestehenden Feuerungsanlagen einzuhalten sind

 

Bei der Einstufung ermittelter Abgasverlust

  bis 10 % 11 % 12 % 13 % über 13 %
über 4 bis 25 01.11.2004 01.11.2004 01.11.2004 01.11.2002 01.11.2001
über 25 bis 50 01.11.2004 01.11.2004 01.11.2002 01.11.2001 01.11.2001
über 50 bis 100 01.11.2004 01.11.2002 01.11.2001 01.11.2001 01.11.2001
über 100 01.11.2004 01.11.2002 01.11.1999 01.11.1999 01.11.1999